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Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht in Art. 33 Abs. 2 vor, dass die Vertragsstaaten innerstaatliche Mechanismen zur Überwachung der Umsetzung einrichten. Neben dem Bundes-Monitoringausschuss, der bereits seit Jahren Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes überwacht, gibt es nun für den Kompetenzbereich der Bundeshauptstadt die Wiener Monitoringstelle.
Konstituierende Sitzungen
Am 17. Februar fand die konstituierende Sitzung statt. Entsprechend des novellierten Wiener Antidiskriminierungsgesetzes wählten erstmals die Mitglieder der Wiener Monitoringstelle - ganz im Sinne eines unabhängigen Kollegialorgans gemäß Pariser Prinzipien - aus ihrer Mitte selbst den Vorsitz.
Bei dieser Wahl wurde einstimmig CBMF-Präsident Klaus Widl zum Vorsitzenden sowie der unabhängige Bedienstetenschutzbeauftragte Mag. Michael Fink zu seinem Stellvertreter gewählt. Ebenso wurden in der konstituierenden Sitzung die Schwerpunktthemen des Arbeitsprogramms für 2015 festgelegt.