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Bei der Nationalratssitzung am 9.Juli 2014 wurde über einige Sozialvorlagen abgestimmt und u.a. wurde eine Novelle zum Bundesbehindertengesetz beschlossen. Die wichtigsten Änderungen sind:
- In Zukunft werden acht - statt bisher sieben - BehindertenvertreterInnen dem Bundesbehindertenrat angehören. Der Vorsitzenden des Monitoringausschusses wird künftig ebenfalls Sitz und Stimme im Bundesbehindertenbeirat zukommen.
- Im ASVG wurde nunmehr klargestellt, dass grundsätzlich nicht selbsterhaltungsfähige behinderte Personen nach einem gescheiterten Arbeitsversuch (am ersten Arbeitsmarkt) automatisch wieder Anspruch auf Waisenrente haben. Bereits in der Nationalratssitzung vom 10. Juli 2014 wurde Ähnliches für den Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe beschlossen. Leider besteht im Bereich der Invaliditätspension im Zusammenhang mit dem Arbeitsversuch weiterhin Rechtsunsicherheit.
- Die Begriffe „Assistenzhund“ und „Therapiehund“ wurden gesetzlich definiert.
- Das Ausschreibungsverfahren zur Bestellung des Behindertenanwalts transparenter gestaltet.
- Der Behindertenpass hat künftig Bescheid-Charakter, sodass eine Beschwerde gegen die Einschätzung des Grades der Behinderung direkt möglich ist.
Abgelehnt wurde unter anderem der Antrag der Grünen betreffend Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit. Um diese in Anspruch nehmen zu können, bedarf es ja derzeit der Zustimmung des Arbeitgebers; wird diese verweigert, besteht kein Anspruch auf Pflegekarenz/-teilzeit.