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Nach vier Jahren: UNO prüft erneut die Menschenrechtslage in Österreich
Schattenbericht des Klagsverbandes bereits fertig.
Im November dieses Jahres ist es wieder soweit: Die Menschenrechtslage in Österreich wird im Rahmen der universellen Menschenrechtsprüfung der UNO (Universal Periodic Review – UPR) überprüft. Die Zivilgesellschaft hat die Möglichkeit, ebenfalls Berichte zur Lage der Menschenrechte in Österreich ergänzend an die UNO zu übermitteln . Der Klagsverband hat seinen Schattenbericht bereits abgegeben.
Kaum Verbesserungen für Diskriminierungsschutz in Österreich
In seinem aktuellen Schattenbericht (der Text ist auf Englisch) wiederholt der Klagsverband viele der Forderungen vom letzen Mal. Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung und zur Gleichstellung seien seit der Prüfung 2011 nicht wie gefordert umgesetzt worden, erklärt der Klagsverband die Wiederholung vieler Forderungen.
Die wesentlichen Forderungen des Klagsverbands:
- Diskriminierungsschutz: Die Ausweitung des Schutzes vor Diskriminierung ist auch bekannt als “Levelling-up”. Gemeint ist der Diskriminierungsschutz beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. In diesem Bereich sind bislang sind nur die Gründe Geschlecht und ethnische Herkunft geschützt.
- Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch: Derzeit kann bei Fällen von Diskriminierung nur auf Schadenersatz geklagt werden. Vor allem bei baulichen Barrieren ist das für die KlägerInnen absolut unbefriedigend, weil sich dadurch an der diskriminierenden Situation nichts ändert
- Inklusive Schule: Von einer Schule, in der alle Kinder gleichberechtigt lernen können, ist Österreich noch weit entfernt. (behindertenarbeit.at/red)