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Sozialwirtschaft Kollektivvertrag abgeschlossen: Lohnplus von 3,2%


Am 19. Februar 2019 in den frühen Morgenstunden ist der Durchbruch bei den Kollektivvertragsabhandlungen für die rund 100.000 Beschäftigten in der Sozialwirtschaft gelungen. In der 5. Verhandlungsrunde haben sich die Gewerkschaften GPA-djp und vida mit den Arbeitgebern auf eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 3,2 % geeinigt.
Nachstehend die wichtigsten Verhandlungsergebnisse für Sie im Überblick!


Entgelterhöhung

  • plus 3,2 % (auf KV, IST und alte Tabellen mit kaufmännischer Rundung auf 10 Cent sowie Zulagen und Zuschläge mit Rundung auf 1-Cent)
  • plus 3,2 % und zusätzlich Euro 100,- für Lehrlinge
  • Verlängerung der Optierungsmöglichkeit bis 2021

 

Arbeitszeit/Dienstplan

  • Streichung des Begriffs „Basisdienstplan“
  • Prämie von Euro 20,- pro Tag, wenn ein/e Mitarbeiter/in an seinem/ihren freien Tag Dienste übernimmt (z.B. wegen Krankheitsfall bei anderen MA), Euro 10,- für freien Halbtag
  • Erweiterung der Definition für mobile Dienste über den Bereich der Hausbesuche in Privathaushalten hinaus
  • Einschränkung der Teilungsmöglichkeit im geteilten Dienst (nur einmalige Teilung, mit Ausnahmemöglichkeiten am Wochenende)
  • Festlegung einer Mindesttagesarbeitszeit beim geteilten Dienst (5 Stunden)
  • Bezahlte Pause im Nachtdienst (wenn ein/e Mitarbeiter/in allein im Dienst ist und in der Pause arbeitsbereit sein muss)
  • Verbesserungen bei der nicht-geblockten Altersteilzeit

 

Verbesserung für Kinderbetreuung und Volle Erziehung

  • Zulage für SonderkindergärtnerInnen: Euro 210,- (14 % Steigerung)
  • Erhöhung der Leitungszulage Kindertagesbetreuungseinrichtung: Euro 90,- für die erste Gruppe (+ 62 %), Euro 55,56 für jede weitere Gruppe
  • Tagesmütter/-väter: Umstellung auf Biennien am 1.2.2020 mit Übergangsregelung (keine Neuaufrollung bestehender Dienstverhältnisse)
  • Volle Erziehung:
    • Möglichkeit der Wahl zur Abgeltung der Nachtarbeitsbereitschaft: Auszahlung oder Anrechnung zur Normalarbeitszeit
    • Ferienregelung
    • Klarheit über 24-Stunden-Dienste, Ausdehnung bei Dienstübergabe

 

Verbesserung beim Urlaub

  • ein zusätzlicher Urlaubstag nach dem 1. Dienstjahr

Details finden Sie hier:

Sozialwirtschaft Österreich

 

 

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