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Selbstbestimmung statt Entmündigung - Alternativen zur Sachwalterschaft


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Nach einer gemeinsamen organisierten Tagung der IVS Wien und dem VertretungsNetz am 12. Mai 2014 unter dem Motto "Ich entscheide selbst"  präsentierten Marion Ondricek (Vorstand IVS Wien, BALANCE Geschäftsführerin) und Franziska Tuppa (VertretungsNetz) am 13. Mai bei einem Pressegespräch die wichtigsten Ergebnisse.

Recht auf Selbstbestimmung

Die derzeitige Form der Sachwalterschaft führe demnach zu Fremdbestimmung, außerdem steige die Zahl der von Sachwalterschaft Betroffenen stetig und habe sich in den letzten Jahren nahezu verdoppelt. Dem gilt es entgegenzuwirken, waren sich viele ExpertInnen und EntscheidungsträgerInnen aus Politik, Wirtschaft und Sozialwirtschaft einig. Auch Menschen mit intellektueller Behinderung oder psychischen Erkrankungen haben demgemäß ein Recht auf Selbstbestimmung.

"Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen haben, so wie alle Menschen, vielfältige Bedürfnisse und Vorstellungen, wie sie ihr Leben gestalten möchten. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2008 in Kraft trat, verpflichtet Österreich dazu, alle Maßnahmen zu treffen, damit Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können. Mit Sachwalterschaften werden diese Menschen jedoch fremdbestimmt. Gesellschaft und Politik sind gefordert, hier ein System zu schaffen, das weg geht von der Entmündigung von Menschen hin zur Unterstützung, eigene Entscheidungen zu treffen", so Marion Ondricek, Vorstand IVS Wien.

Unterstützte Entscheidungsfindung

Als Alternative zur Sachwalterschaft fordern IVS und VertretungsNetz daher Modelle "Unterstützter Entscheidungsfindung" zu forcieren, wie sie teilweise bereits in Österreich durch Konzepte wie "Clearing Plus", welches im März 2014 gestartet ist, existieren. Weltweit gebe es unterschiedliche Modelle der "unterstützen Entscheidungsfindung".

Allen gemeinsam ist, dass die rechtliche Handlungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit der Person mit Unterstützungsbedarf nicht beeinträchtigt wird. Weiters kann die oder der Betroffene die Unterstützungsbeziehung jederzeit beenden. Der Willen bzw. die Intention der betroffenen Person muss bestmöglich ermittelt und beachtet werden und ist die Basis für eine informierte Entscheidung.

Veränderung bestehender Systeme notwendig

Anhand internationaler Erfolgsmodelle in Kanada und Schweden, die von Top Referenten wie Michael Bach (Präsident der "Canadian Organisation for Community Living", CACL)  oder Maths Jesperson (Betroffener und Gründungsmitglied des ENUSP, Europäischen Netzwerks von (Ex-) Nutzern und Überlebenden) vorgestellt wurden, kamen Anregungen, wie unterstützte Entscheidungsfindung in Österreich in Zukunft funktionieren könnten. Bach sprach in diesem Zusammenhang von der Schaffung einer  "vision for change", um die bestehenden Systeme strategisch so zu verändern, dass Menschen mit Behinderung ihren rechtmäßigen Platz als vollwertige Bürgerinnen und Bürger in der Gesellschaft einnehmen können.

Die Verwirklichung von unterstützter Entscheidungsfindung erfordere jedenfalls eine gesamtgesellschaftliche Veränderung, da es noch an Problembewusstsein, insbesondere auch bei den politisch Verantwortlichen, fehle, so Ondricek.  (heh)

www.ivs-wien.at

IVS Pressemappe (ots)

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