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Neues Pflegefondsgesetz


Die Daumen zweier Hände verteilen Salbe auf dem Handrücken eienr dritten Hand

Verbesserungen durch neues Pflegefondsgesetz - Ergebnisse der Reformarbeitsgruppe Pflege sollen umgesetzt werden

Mit  Beschluss des Ministerrates am Dienstag, den 14. Mai 2013 wird der Pflegefonds laut Sozialminister Rudolf Hundstorfer verlängert, sodass auch für die Jahre 2015 und 2016 die Finanzierung der zusätzlichen Kosten in der Pflege gesichert sei. Das System soll auch weiterhin steuerfinanziert bleiben, die Steigerungen für die kommenden Jahre seien budgetiert, heisst es aus dem Ministerium.

In Zukunft wird ein Richtversorgungsgrad (Anteil betreuter Personen in einem Bundesland) ermittelt, um die Entwicklung des Angebotes besser steuern zu können. Durch die Finanzierung aus dem Pflegefonds wird zudem der flächendeckende Ausbau des Casemanagements in allen Bundesländern gefördert. "Es wird dann zu jedem Menschen, der um einen Pflegedienst ansucht, ein Case- und Caremanager kommen, um nach individuellen Gesichtspunkten die bestmögliche Lösung für den Betroffenen zu finden. Der Pflegefonds ermöglicht auch die Finanzierung eines bedarfsgerechten Ausbaus an Palliativ- und Hospizbetreuung. Prioritär sollen aber Angebote des Kinderhospizes ausgebaut werden." sagt Hundstorfer.

Neben bereits vorhandenen Angeboten sollen außerdem verstärkt die Finanzierung von innovativen Modellen und Projekten gefördert werden, um so den Erfordernissen der Zukunft gerecht werden zu können,  verspricht Hundstorfer.

Die ÖAR begrüßt diese Vorhaben grundsätzlich, allerdings blieben laut Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR und des ÖZIV noch einige Fragen offen, wie er in einer Aussendung der ÖAR vom 15.Mai 2013 darstellt: „Das Case- und Caremanagement ist für uns nach der geltenden Gesetzeslage noch nicht eindeutig definiert. Soll da am Ende erhoben werden, welches Dienstleistungsangebot man anzusteuern hat, das dann klarerweise auch bezahlt werden muss? Welcher individuelle Spielraum ist hier gegeben und mit welchem Pflegegeldsatz müsste denn eine Dienstleistung bezahlt werden?“
 
Die ÖAR stellt dabei klar, dass die Selbstbestimmung von Menschen mit Pflegebedarf und/oder Behinderungen auch weiterhin im Vordergrund stehen muss, so wie sie ja mit der Einführung des Pflegegeldes intendiert war und ist. In der Aussendung wird dabei auf die gemeinsamen Forderungen des Pensionistenverbandes und des Seniorenrates hingewiesen, als nächsten Schritt die Valorisierung des Pflegegeldes in Angriff zu nehmen. Das Pflegegeld dürfe außerdem selbstverständlich auch weiterhin keinesfalls an die Inanspruchnahme von Dienstleistungsangeboten gekoppelt werden und müsse eine reine Geldleistung bleiben, fordert die ÖAR abschließend. (ots/ÖAR/red)

 

M.S.K.

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