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Neues Erwachsenenschutzgesetz


Zettel mit Paragaphen aufeinander liegend
Mit 1. Juli trat das lang erwartete Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) in Kraft. Das in einem vorbildlichen und transparenten Prozess erarbeitete Gesetz setzt auf die möglichst weitreichende Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Das ErwSchG kennt vier verschiedene Möglichkeiten der Vertretung, eine davon ist die gewählte Erwachsenenvertretung. Die vor dem 1. Juli bestehenden Sachwalterschaften werden in die gerichtliche Erwachsenenvertretung umgewandelt. Bis 2024 werden diese automatischen Überleitungen überprüft. Vertretene Personen können die Aufhebung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung beantragen. Auf der Website des VertretungsNetzes finden Sie Downloads zu allen wichtigen Themen rund um das neue Erwachsenenschutzgesetz. (swö/heh)

 

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