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Unabhängiger Monitoringausschuss legt Bericht über seine erste Funktionsperiode
Wien - Mit Inkrafttreten der UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen im Oktober 2008 hat sich
Österreich verpflichtet, die volle Verwirklichung aller
Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit
Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu
gewährleisten und zu fördern. Im Dezember 2008 hat sich der
unabhängige und weisungsfreie Monitoringausschuss konstituiert, dem
Vertreter/innen der Zivilgesellschaft aus den Bereichen Menschen mit
Behinderungen, Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit und der
wissenschaftlichen Lehre angehören. Diesem Ausschuss obliegt die
Überwachung der Umsetzung der Konvention."Zur Umsetzung der
Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind
dringlichst weitere Schritte notwendig", so die Vorsitzende des
Ausschusses Marianne Schulze. "Das Bewusstsein zu den Auswirkungen
der vertraglichen Vorgaben ist noch immer zu schwach, auch bei den
öffentlichen Stellen sind die Verpflichtungen noch nicht wirklich
angekommen".
Der Ausschuss hat in bisher fast 50 Stellungnahmen auf
Versäumnisse in der Umsetzung dieser Verpflichtungen hingewiesen.
Marianne Schulze: "Trotzdem kann man leider nicht behaupten, dass in
zentralen gesellschaftlichen Feldern wie Bildung, Schaffung der
Voraussetzungen für selbst-bestimmtes Leben oder Bewusstseinsbildung
Substantielles bewegt werden konnte."
"Das Bild von Menschen mit Behinderungen", so Schulze weiter,
"wird nach wie vor geprägt von den alljährlich durch Formate wie
"Licht ins Dunkel" verbreiteten Klischees über Menschen mit
Behinderungen als Objekte rührender Fürsorge. Es wird Zeit, dass wir
bei einer Sichtweise ankommen, die Menschen mit Behinderungen als
Träger von Rechten - von Menschenrechten - begreift."
Der Ausschuss hat regelmäßig dem beim Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz errichteten
Bundesbehindertenbeirat über die Fortschritte in der Umsetzung zu
berichten. Die erste Funktionsperiode des Ausschusses ist kürzlich
ausgelaufen, sodass man den diesjährigen Bericht zum Anlass genommen
hat, auf die gesamten letzten vier Jahre zurückzublicken und auch
einem größeren Adressatenkreis zu berichten. Die Beobachtungen wurden
daher auch dem Nationalrat und den Landtagen sowie der Bundes- und
den Landesregierungen übermittelt.
Der Ausschuss wird demnächst an das internationale Organ der
Vereinten Nationen in Genf berichten. Dabei soll auch zentral
thematisiert werden, dass die Position des Ausschusses selbst und
seine Ressourcen zur Ermöglichung der Wahrnehmung seiner Aufgaben im
Sinne der Pariser Prinzipien gestärkt werden müssen. (Quelle APA/OTS)
Sämtliche Stellungnahmen des Ausschusses und Protokolle aller
Sitzungen sind unter www.monitoringausschuss.at abrufbar.