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Hansjörg Hofer vertritt Behindertenanwalt Buchinger während seiner Väterkarenz


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Behindertenanwalt Erwin
Buchinger wird während seiner Väterkarenz vom 24. Februar bis 22. April
2014 von Hansjörg Hofer vertreten. Hansjörg Hofer war bereits während
der ersten Väterkarenz von Erwin Buchinger im Jahr 2011
stellvertretender Behindertenanwalt und ist daher mit dem Aufgabenbereich
der Behindertenanwaltschaft vertraut.

Der 54-jährige gebürtige Wiener gilt als anerkannter Experte im
Bereich der beruflichen und gesellschaftlichen Integration von
Menschen mit Behinderungen. In seinen beruflichen Agenden als
Gruppenleiter, Abteilungsleiter und stellvertretender Sektionsleiter
der Fachsektion Pflegevorsorge, Behinderten-, Versorgungs- und
Sozialhilfeangelegenheiten im Sozialministerium wird Hansjörg Hofer
bis zum 22. April vertreten, um in der Funktion als stellvertretender
Behindertenanwalt völlig unabhängig, selbständig und weisungsfrei
agieren zu können.

Wie auch im Jahr 2011 unterstrich Sozialminister Rudolf
Hundstorfer die persönliche und fachliche Eignung des
stellvertretenden Behindertenanwaltes: "Hansjörg Hofer ist für diese
Funktion bestens geeignet. Seine jetzige Funktion in der
Behindertenanwaltschaft wird er, wie auch Erwin Buchinger, völlig
weisungsfrei ausüben - einzig geleitet von den Interessen der
Menschen, die er in diesem Amt vertritt".

In den nächsten Wochen wird der stellvertretende
Behindertenanwalt die Arbeit von Buchinger in allen
Tätigkeitsbereiche weiterführen und seine Themenschwerpunkte auf die
Bereiche der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen
und der Verbesserung der Barrierefreiheit im weiteren Sinne
legen.

 

M.S.K.

Ein Projekt der BALANCE Leben ohne Barrieren GmbH

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