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Eine erfreuliche Nachricht für blinde und sehbehinderte Menschen wurde aktuell verlautbart. Das Wahlrecht sieht ab jetzt vor, dass es genügt, die Reihungsnummer anzugeben, wenn man einem Vorzugsstimmenkandidat seine Stimme geben will.
"Vor allem für Menschen mit massiver Sehbehinderung bedeutet das eine enorme Erleichterung. Es ist viel einfacher, eine Zahl in ein dafür vorgesehenes Feld einzutragen, als einen Namen. Das ist ein weiterer kleiner Schritt hin zu einer barrierefreien Gesellschaft", begrüßt Irene Vogel, Geschäftsführerin der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs den Beschluss, der auf Initiative von Nationalratsabgeordneten Franz-Joseph Huainigg durchgesetzt wurde. (ots/red)