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Eine seit Jahrzehnten umstrittene Praxis in der Psychiatrie findet endlich ein Ende: Das österreichische Gesundheitsministerium hat aus „verfassungsrechtlichen Gründen per Erlass“ ein Verbot der Verwendung von Netzbetten in der Psychiatrie sowie in Heimen verfügt. Netzbetten dürfen laut Aussendung ab 1. Juli 2015 nicht mehr zum Einsatz kommen. PatientenvertreterInnen, Menschen- und BürgerrechtsaktivistInnen und viele PsychiaterInnen hatten die Praxis seit vielen Jahren bekämpft.
Alle sogenannten "psychiatrischen Intensivbetten" und andere "käfigähnliche Betten" müssen bis zum Stichtag 1.Juli 2015 entsorgt werden. "Wir sind sehr froh, dass nun endlich die internationalen menschenrechtlichen Standards in diesem Bereich umgesetzt werden", freut sich Susanne Jaquemar, Fachbereichsleiterin der BewohnerInnenvertretung bei VertretungsNetz und Mitglied im Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft. Jahrelang war der Einsatz von Netzbetten u.a. von der Volksanwaltschaft, von zahlreichen Organisationen, aber auch von MedizinerInnen und PsychiaterInnen als erniedrigende Behandlung der Betroffenen kritisiert worden.
Die Netzbetten, in denen Patienten praktisch eingesperrt waren, wurden in Österreich jahrzehntelang verwendet. Es kam auch zu Zwischenfällen. Mit der Maßnahme zieht Österreich laut dem Gesundheitsministerium mit den internationalen menschenrechtlichen Standards gleich. Kritik hatte es auch vonseiten der Europäischen Anti-Folter-Konvention des Europarates sowie der Volksanwaltschaft gegeben.
Volksanwalt Günther Kräuter zeigte sich über den Erlass erfreut: „Endlich wird mit der noch in Wien und teilweise der Steiermark gängigen Praxis aufgeräumt, psychisch kranke Menschen in käfigartige Betten zu sperren. Damit erfüllt sich eine langjährige Forderung der Volksanwaltschaft und ihres Menschenrechtsbeirates sowie des Europarates und der Europäischen Anti-Folter-Konvention.“ Ein „dunkles Kapitel der österreichischen Psychiatrie“ werde endgültig geschlossen. (red)