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Dringender Verbesserungsvorschlag Nr. 13 – De-Institutionalisierung ja – aber auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf?

Das Komitee empfiehlt dem Vertragsstaat sicherzustellen, dass die Bundesregierung und die Landesregierungen größere Anstrengungen für die De-Institutionalisierung unternehmen und es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, zu wählen, wo sie leben wollen.
Das Komitee empfiehlt ferner, dass der Vertragsstaat die Programme persönlicher Assistenz harmonisiert und erweitert und die persönliche Assistenz für alle Menschen mit intellektuellen und psychosozialen Behinderungen verfügbar macht.
Mit dem sperrigen Begriff Deinstitutionalisierung ist die Umwandlung großer Heime in kleine Wohngruppen gemeint. Allerdings bestehen die Institutionen danach weiter oder es entstehen neue, mit ihren eigenen organisationsinternen Logiken und den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben, die sie zu erfüllen haben.
Für Personen mit hohem Unterstützungsbedarf ist mit großer Wahrscheinlichkeit das Leben in der Wohngruppe mit mehr Individualität verbunden als in einem großen Heim – bei ausreichendem Personalschlüssel und entsprechender Ausbildung der BetreuerInnen. Das geforderte „Wahlrecht“ bleibt aber Makulatur, denn es würde bedingen, dass das Angebot grösser als die Nachfrage ist, damit überhaupt so etwas wie eine Auswahl getroffen werden kann. Da die Betreuungsplätze durch Sozialbudgets und nicht über den freien Markt finanziert werden, kann es gar kein Überangebot geben.
Als Alternative wird oftmals der Ausbau der Persönlichen Assistenz gefordert – und ein dazu gehöriger Rechtsanspruch auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder psychischen Beeinträchtigungen. Mit Recht. Jedoch: Nur Geld alleine macht nicht glücklich oder gar selbständig.
Es braucht bei den Wohngruppen der Institutionen wie auch bei der Persönlichen Assistenz Qualitätsstandards, sowie ein überprüfendes Organ ob diese auch eingehalten werden. Es braucht moderierte Treffen der UnterstützerInnen, um überhaupt zur Willensbildung und Willensäußerung von Personen mit hohem Unterstützungsbedarf zu gelangen. Und es braucht ein Bekenntnis des Gesetzgebers die neuen Konzepte und Zugänge zur Begleitung/Betreuung finanziell zu unterstützen. Insgesamt wird das System dadurch nicht teurer. Es geht um eine Umschichtung der Budgets von der Institution zur Person.
Was bedeutet dies für die Institutionen? Mehr Flexibilität und geschäftliches Risiko allemal. Höhere KundInnenzufriedenheit und gesellschaftliche Vorbildwirkung ebenso.
Christian Moritz, IVS Wien