Zum Inhalt Zum Hauptmenü Zu weiteren Infos

Behindertenanwalt hält Regierungskurs der Segregation für falsch


Dr. Hansjörg Hofer hinter einem Tisch sitzend, vor ihm ein weisses Schild mit seinem Namen.
Bei der am 2. Mai 2018 stattgefundenen Pressekonferenz zu seiner einjährigen Jahresbilanz im Amt als Behindertenanwalt findet Dr. Hansjörg Hofer klare Worte: Die Regierung gehe einen Weg der Segregation, den er nicht nur aus sozialpolitischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen für falsch halte und verweist dabei auf die UN-Behindertenrechtskonvention.
 
Hofer bezog sich dabei vor allem auf den Regierungsplan, Sonderschulen zu stärken und auszubauen: „Denjenigen, die sich für den Bestand von Sonderschulen einsetzen, sei gesagt, dass diese inklusiven Schulformen weiterhin ohne Einschränkung der Qualität möglich wären, man müsse nur die Sonderschulen auch für nicht behinderte Kinder öffnen und hätte so eine inklusive Schule,“ erklärte er. Der Lernplan für Kinder generell müsse in Zukunft individueller gestaltet werden. Natürlich müsse ein bestimmtes Wissen (Lernziel) z.B. für eine Matura vorhanden sein, allerdings müsse der Weg dorthin nicht für alle gleich sein, skizzierte Hofer eine in seinen Augen zukünftige und innovative Pädagogik, die mit entsprechenden Ressourcen für allen Kindern einen positiven Effekt bringen könnte, denn „jeder ist anders und lernt anders“, ist Hofer überzeugt.
 
Erfreut zeigte sich Dr. Hofer, dass trotz der zwischenzeitlich angedachten Verschiebung wegen vermeintlicher Unfinanzierbarkeit, das Erwachsenenschutzgesetz planmäßig mit 1. Juli 2018 in Kraft treten wird. Ein Problem im Vollzug sehe er aber derzeit leider immer noch in den fehlenden Planstellen für zusätzliche Richterinnen und Richter, die für ein effizientes Gesetz notwendig und von der Bundesregierung aber derzeit nicht vorgesehen wären.
 
Des Weiteren berichtete der Behindertenanwalt von den ersten Wirkungen zum im letzten Jahr beschlossenen Inklusionspaket, das nun Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit einräumt, bei der Einbringung einer Klage wegen Diskriminierung, eine Beseitigung und Unterlassung der Diskriminierung zu erwirken. Davor gab es lediglich Schadenersatzansprüche, was dazu führte, dass man sich „freikaufen“ konnte.
 
Zeitnahe gesetzgeberische Lösungen sehe Hofer außerdem in der derzeitigen Praxis des Ausschlusses von Leistungen des AMS bei festgestellter Arbeitsunfähigkeit, der barrierefreien Adaptierung von Miet- und Eigentumswohnungen und der sozialen Absicherung von Menschen mit Behinderungen in Tagesstrukturen.
„Inklusion“, so Dr. Hofer abschließend sei möglich, wenn man den politischen Willen dafür aufbringe.“ (heh)

M.S.K.

Ein Projekt der BALANCE Leben ohne Barrieren GmbH

Mittendrin.Sein.Können.

Netzwerk Zukunftsplanung

MUV

Ein Projekt des Vereins BALANCE